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Gutbrod Bau Physik

 

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Die Leistungen beinhalten in erster Linie die Beratung der Architekten und Bauherren bei der Planung eines Gebäudes in bauphysikalischen Fragen, sowie die Berechnungen der sich für die verschiedenen Bauteile ergebenden bauphysikalischen Größen und die, vom Baurechtsamt geforderten bauphysikalischen Nachweise.

 

Die meisten dieser Leistungen sind in dem Leistungsbild der HOAI aufgeführt und werden entsprechend nach HOAI abgerechnet. Grundlage für die Ermittlung des sich ergebenden Honorars ist die Bestimmung der Grundhonorare auf Basis der anrechenbaren Kosten für die Baumaßnahme. Die Einzelhonorare für die einzelnen Teilleistungen werden über die in der HOAI festgelegten Teilleistungssätze ermittelt.

 

Für besondere Beratungsleistungen, für die in der HOAI keine Leistungsansätze enthalten sind, werden im Regelfall entsprechende Ansätze getroffen. Alternativ ist eine Abrechnung auf Stundenbasis möglich.

 

Für messtechnische Untersuchungen ist im Regelfall keine Berechnung der sich ergebenden Honorare nach HOAI möglich. Richtpreise für diese Leistungen können der Gebührenliste (12 KB) entnommen werden.

 

Im Bedarfsfall erarbeiten wir Ihnen gerne ein entsprechendes Honorarangebot.

 

 

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Gebühren